Regelungen zu den Voraussetzungen für Dürrehilfen für landwirtschaftliche Betriebe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sichert die Bundesregierung bei den Regelungen zu den Voraussetzungen für Dürrehilfen, dass einerseits landwirtschaftsfremde Investorinnen und Investoren zur Existenzsicherung des Betriebes beitragen müssen, andererseits mit Bagatellgrenzen für geringe Gesellschafteranteile in landwirtschaftlichen Betrieben der bürokratische Aufwand der Antragstellung begrenzt wird?