Regelungen zu Annexänderungen im Handelsabkommen CETA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Regelungen zu Annexänderungen im EU-Handelsabkommen mit Kanada nach Artikel 30.2 Absatz 2 CETA, insbesondere den Umstand, dass wichtige Annexe wie zum Beispiel einige derjenigen zu Kapitel 5 über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen ohne Zustimmung des Europaparlaments bzw. nationaler Parlamente verändert werden können, und kann sie ausschlie-ßen, dass die Rolle des Europaparlaments in denjenigen Rechtssetzungsprozessen, die von den Anhängen berührt werden, dadurch zukünftig geschwächt wird?