Regelungen zu an einer ungenehmigten Liegestelle stillliegenden unbemannten Kleinfahrzeugen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gab es zu der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geplanten Novellierung der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung, insbesondere zu Änderungen in Kapitel 21 Bestimmung 21.24 sowie in Kapitel 22 Bestimmung 22.24, wonach in den betroffenen Gewässern anders als bisher ein unbemanntes Kleinfahrzeug nicht mehr an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag still liegen kann, Korrespondenz oder inhaltlichen Austausch zwischen Mitgliedern des Berliner Senates und der Bundesregierung sowie deren jeweiligen Mitarbeitenden, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Inhalt?