Regelungen von Erbangelegenheiten für Angehörige von Vermissten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Hilfen (gleich in welcher Form, ggf. auch durch Gesetzesänderungen, Verordnungen, Auslegungshilfen) gewährt, plant oder beabsichtigt die Bundesregierung in Bezug auf Angehörige von Vermissten, die durch die Bestimmung des Verschollenheitsgesetzes (§ 3), nach dem eine Person erst mit 25 Jahren für tot erklärt werden kann, ihre Erbangelegenheiten (Verhandlungen mit Versicherungen etc.) derzeit und in näherer Zukunft nicht regeln können und dadurch zusätzlich schwer belastet werden (vgl. www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR011860939.html und www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/kreis-ahrweiler_artikel,-wir-hoffen-jeden-tag-dass-er-gefunden-wird-frank-neufeld-ist-nach-der-flut-noch-immer-vermisst-_arid,2340703.html)?