Regelungen in den Richtlinien für die Durchführung der Informationsarbeit bezüglich der Zugangsbeschränkung zu Waffen für Minderjährige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Überlegungen hat die Bundesregierung dahingehend angestellt, dass der Sinn der in den Richtlinien für die Durchführung der Informationsarbeit geregelten Zugangsbeschränkung für Waffen bei Minderjährigen darin besteht, diesen weder Waffensysteme noch Waffen als Spielzeug zu präsentieren, um sie nicht an den Gebrauch tödlicher, kriegerischer Gewalt zu gewöhnen, und dass diese Absicht konterkariert wird, wenn nun ausdrücklich geregelt ist, dass Kinder Zugang zu Panzern, Kriegsflugzeugen und anderen Großsystemen haben?