Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz bzgl. wassergefährdender Auswirkungen von Frackingflüssigkeiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt die von der Bundesregierung im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehene Regelung nach § 13a, wonach Frac-Flüssigkeiten maximal schwach wassergefährdend sein dürfen, für die verwendeten Gemische vor oder nach der Vermengung der Additive mit Wasser für den Frac-Prozess?