Regelungen im SGB II zur direkten Kostenüberweisung an private Versicherer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit bestehen – analog zu Abtretungserklärungen von Mietverpflichtungen – im Rahmen der Sozialgesetzgebung bei SGB-II-Leistungsbeziehern gesetzliche Regelungen, die es erlauben, die Kosten von angemessenen privaten Versicherungen, wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung, mittels einer Abtretungserklärung direkt an den Leistungserbringer/ Versicherer zu überweisen?