Regelungen im Bereich der Streitschlichtung im EU-Austrittsabkommen von Großbritannien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sollte nach Ansicht der Bundesregierung im Austrittsabkommen von Großbritannien aus der Europäischen Union im Bereich der Streitschlichtung verankert werden, dass Großbritannien und die EU im Streitfall jeweils unilateral den Europäischen Gerichtshof anrufen können (und nicht wie bisher geplant, dass der Verweis an den EuGH nur einvernehmlich erfolgen kann; Antwort bitte begründen)?