Regelungen im Bereich der Streitschlichtung im EU-Austrittsabkommen mit Großbritannien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung einem Austrittsabkommen mit Großbritannien auch zustimmen, wenn eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für eine Streitbeilegung nur möglich sein soll, wenn beide Parteien – EU und Großbritannien – zustimmen, und sollte dieses Verfahren zur Streitbeilegung nach Ansicht der Bundesregierung auch im Hinblick auf die zukünftigen Beziehungen sowohl für Bereiche in Bezug auf den Binnenmarkt, in denen Großbritannien EU-Regeln anwendet, als auch für andere Bereiche gelten?