Regelungen hinsichtlich der Aufbewahrung sowie der Zugänglichkeit der Akten und elektronischen Daten bei der Conterganstiftung für behinderte Menschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Aufbewahrung sowie der Zugänglichkeit der Akten und elektronischen Daten von/über Contergangeschädigte sowie der Stiftung selbst bei der Conterganstiftung für die Betroffenen, die Mitglieder von Gremien der Stiftung sowie für die Firma Grünenthal GmbH?