Regelungen für die Renovierung von öffentlichen Gebäuden in Landes- oder Kommunalverwaltung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ermöglicht der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude – GEG) den Bundesländern vom geplanten Bundesgesetz im Sinne einer Länderöffnungsklausel abzuweichen, etwa um Verschärfungen im Bereich der Nutzungsverpflichtungen für regenerative Energien oder im Bereich des baulichen Wärmeschutzes vorzunehmen, und wo im Gesetzentwurf ist dies genau geregelt?