Regelungen für die Nutzung multifunktionaler Verkehrsflächen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die geltenden Regelungen für die Nutzung von multifunktionalen Verkehrsflächen (durchgehend ebene Flächen, auf denen der Gehweg nur durch eine andersfarbige Fläche markiert wird) durch Autofahrerinnen und Autofahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger, und inwiefern sieht sie diesbezüglich Reformbedarf bzw. die Möglichkeit einer Reform in Form einer Nutzung von Verkehrszeichen im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung, um die korrekte Verwendung von multifunktionalen Verkehrsflächen für die Nutzer deutlich und nachvollziehbar darzustellen und so Unklarheiten zur Nutzung, beispielweise als Gehweg oder Parkmöglichkeit, vorzubeugen?