Regelungen für BaFin-Mitarbeiter zum Besitz von und Handel mit Wertpapieren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass es für die BaFin-Mitarbeiter kein Verbot hinsichtlich des Besitzes und Handels mit Aktien (z. B. Wirecard-Aktien) und anderen Wertpapieren der beaufsichtigten Unternehmen gibt, und soweit kein Verbot zum Besitz und Handel vorliegt, wie kann künftig der bloße Anschein eines möglichen Interessenkonfliktes ausgeschlossen werden?<br /> <br /> Ist eine restriktivere Handhabung geplant, um Interessenkonflikte von BaFin-Mitarbeitern auszuschließen?