Regelungen für Ausgleichszahlungen bei coronabedingten Einnahmeausfällen der Krankenhäuser
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Regelungen für Ausgleichszahlungen bei coronabedingten Einnahmeausfällen der Krankenhäuser in der Kabinettvorlage des Krankenhauszukunftsgesetzes an die Erlöse der Krankenhäuser gekoppelt, statt an ihre nachweisbaren Kosten (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnun gen/GuV/K/Krankenhauszukunftsgesetz_-_KHZG.PDF), und stimmt die Bundesregierung meiner Einschätzung zu, dass mit diesem Kriterium Krankenhäuser, die im letzten Jahr Gewinne erzielt haben, gegenüber denen, die Verluste erzielt haben, einen ungerechtfertigten Vorteil erhalten (bitte begründen)?