Regelungen des Rollouts intelligenter Messsysteme im Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die in ihrem Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende vorgeschlagenen umfassenden Regelungen des Rollouts intelligenter Messsysteme auch nach neuen Studienerkenntnissen (vgl. etwa die Studie des WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH "Quantitative Auswirkungen variabler Stromtarife auf die Stromkosten von Haushalten") weiterhin für angemessen, und wie schätzt sie die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens ein, sollten Haushalte unter einer Haushaltsgröße mit 6 000 kWh Strom Jahresverbrauch vollständig aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ausgenommen werden, d. h. auch von dem für die Messbetreiber optionalen Rollout ab 2020?