Regelungen des Bergschadenverzichts im Zusammenhang mit dem Tagesbruch an der A 45
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Regelungen beinhaltet der in der "WESTDEUTSCHE ALLGEMEINE" (WAZ) vom 10. Juli 2013 im Zusammenhang mit den Kosten zur Beseitigung des Tagesbruchs an der A45 im Jahr 2012 erwähnte Bergschadensverzicht, und wann wurde ein solcher Bergschadensverzicht mit welchen Bergbauunternehmen (ggf. bitte Rechtsnachfolger nennen) abgeschlossen?