Regelungen der Entschädigungsansprüche in der neuen Fluggastrechte-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, in dem es heißt, dass sich Deutschland bei "der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung [. . .] für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus" einsetzt, bei den Beratungen des Rates der Europäischen Union über den Kommissionsvorschlag KOM(2013) 130 eindeutig gegen das darin – im Vergleich zur geltenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur bestehenden Fluggastrechteverordnung – vorgesehene Hochsetzen der Schwellenwerte um, je nach Distanz, mindestens zwei Stunden für Entschädigungsansprüche einsetzen (bitte mit Begründung)?