Regelungen der Arbeits- und Ruhezeiten von Lokführern
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Was gedenkt die Bundesregierung angesichts des Zugunfalls in Mannheim und der bereits seit Längerem bekannten Missstände (siehe z. B. die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD "Aktuelle Situation sogenannter selbstständiger Lokführer" mit Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/8093 vom 8. Dezember 2011, die Artikel in der Zeitschrift von mobifair mopinio 2/2014, die WDR-Markt-Sendung vom 14. Juli 2014) zu tun, um die Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeit von Lokführern sowie zur Kontrolle dieser Regelungen mindestens auf das Niveau der Lkw-Fahrer zu bringen, um weitere Unfälle zu vermeiden, und wie steht die Bundesregierung zu der Einführung von digitalen Kontrollgeräten auf den Lokomotiven, die – wie es bei Lkw bereits seit Langem verpflichtend ist – die Lenk- und Ruhezeiten der Lokführer festhalten? </p>