Regelungen bzgl. der Versorgungsverträge der Krankenkassen mit Rettungsdiensten und Krankentransportleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es bei der Bundesregierung den politischen Willen, die Regelung nach § 72 Absatz 3a bis 3f i. V. m. § 83c des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) analog auch auf die Regelungen im SGB V bezüglich der Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den Erbringenden von Rettungsdienst und Krankentransportleistungen zu übertragen, und ist die Bundesregierung wie ich der Auffassung, dass diese Frage besser rasch politisch als juristisch geklärt werden sollte zumal hierzu ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht (B 3 KR 13/20 R) anhängig ist (bitte begründen)?