Regelungen bei einer Aussetzung von Zahlungen von Unternehmen als Schuldner von Nachrangangelegenheiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der derzeitigen Zahlungsausfälle z. B. bei "Festzins-Anlagen" des Finanzdienstleisters UDI GmbH einen Bedarf, eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen, die ein Unternehmen als Schuldner einer Nachranganleihe dazu verpflichtet, dem Darlehensgeber gegenüber Zahlungsschwierigkeiten bzw. eine finanzielle Schieflage in geeigneter Weise nachweisen bzw. belegen zu müssen, bevor es vertraglich fällige Zahlungen (z. B. für Zinsen oder Rückzahlungen) aussetzen darf, und wenn ja, wie sollte eine solche Regelung aus Sicht der Bundesregierung aussehen?