Regelungen bei einem Flugausfall der Flugbereitschaft der Luftwaffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche allgemeinen Regelungen gelten im Falle eines durch einen externen Beauftragten (wie zum Beispiel die Lufthansa Technik AG) mit zu verantwortenden Flugausfall der Flugbereitschaft der Luftwaffe, wie im Artikel des Magazins "DER SPIEGEL" vom 26. Dezember 2018 beschrieben, und welche Schadensersatzansprüche wird die Bundesregierung hieraus geltend machen?