Regelungen bei der Inanspruchnahme zusätzlicher Kinderkrankentage durch getrennt lebende Eltern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Regelungen gelten laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für getrennt lebende Eltern bei den zusätzlichen Kinderkrankentagen, wenn diese sich die Betreuung der Kinder annähernd hälftig oder hälftig teilen, und können die zusätzlichen Kinderkrankentage proportional zur Betreuungszeit aufgeteilt werden?