Regelungen bei Anträgen auf Auszahlung des Exitzuschusses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden Anträge auf Auszahlung des Exitzuschusses (INVEST – Zuschuss für Wagniskapital, BAnz AT 01.03.2022 B2) gehandhabt, wenn innerhalb der Dreimonatsfrist ab Vertragsunterzeichnung noch kein Geldeingang vorgewiesen werden kann, mithin eine erfolgreiche Antragstellung faktisch unmöglich ist, und mit welcher Begründung ist der Fristbeginn ab Vertragsunterzeichnung zu rechtfertigen?