Regelung zur Störerhaftung im Telemediengesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die derzeitige Regelung zur Störerhaftung im Telemediengesetz (TMG), in dem es Rechteinhabern vorbehalten bleibt, vom WLAN-Betreibenden zu verlangen, Inhalte zu sperren, um Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu unterbinden, für ausreichend geregelt, um Privatnutzenden rechtssicher zu ermöglichen, ihren Internetzugang per WLAN mit Nachbarn zu teilen, die schulpflichtige Kinder haben, damit diesen der Zugang zum Distanz- und Wechselunterricht erleichtert wird, und falls nicht, plant die Bunderegierung, diese Regelung entsprechend rechtssicher zu gestalten?