Regelung zur Reanimierung von Autokennzeichen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird das BMVBS dem Antrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Reanimierung der Buchstabenkombinationen GD, LEO, BCH, HCH und BK als Autokennzeichen stattgeben, und wie wird das BMVBS mit Anträgen verfahren, wenn die gewünschte Buchstabenkombination bereits vorhanden ist, wie beispielsweise BK für den Bördekreis?<br /> <br /> Wann wird das BMVBS die Entscheidung in Sachen Aufklärung bei möglicher Doppelvergabe bekannt geben?