Regelung zur pauschalen Abgeltung der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung bei der Verlängerung der Regelung zur pauschalen Abgeltung der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen, insbesondere für persönliche Schutzausrüstungen, bis zum Jahresende an dem Betrag von 1,50 Euro, den Heilmittelerbringer für jede abgerechnete Heilmittelverordnung gegenüber den Krankenkassen geltend machen können, fest (vgl. Referentenentwurf Erste Verordnung zur Änderung der COVID-19-VersorgungsstrukturenSchutzverordnung), insbesondere vor dem Hintergrund, dass 1,50 Euro bei weitem nicht kostendeckend sind, nicht einmal für eine einzige Therapieeinheit, wenn man bedenkt, dass zu den Hygienemaßnahmen zum Schutz der Patienten und der Beschäftigten gleichermaßen neben dem Tragen einer Maske mindestens Flächen- und Handdesinfektion sowie ein erhöhter Zeitaufwand für regelmäßiges Lüften gehören (vgl. www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Logo-Physio-Ergo-Corona-Arbeitsschutzstandard.html), und warum wird die Verlängerung angesichts steigender Infektionszahlen nicht auf die ersten drei Monate des Jahres 2021 ausgedehnt?