Regelung zur Nacherhebung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zahlungsverpflichteter Arbeitgeber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesagentur für Arbeit, aufgrund der nunmehr durch ein neues Verfahren möglichen Identifizierung bisher nicht zur Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zahlungsverpflichteter Arbeitgeber, bei bisher nicht erfassten Arbeitgebern die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe nacherheben, und für wie viele Jahre wird die Nacherhebung festgesetzt?