Regelung zur Lohnsteuer-Nachschau in § 42g des Einkommensteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wurde in der Regelung zur Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g des Einkommensteuergesetzes (EStG) keine analoge Regelung in Bezug auf elektronische Daten gemäß § 27b Absatz 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes aufgenommen, und erstreckt sich der neue § 42g EStG auch auf Lohnsteuerabrechnungszeiträume, die vor dem Inkrafttreten des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes liegen (bitte mit Begründung)?