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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-83523

Regelung zur Kostenübernahme bei Störungsmeldungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die Erhebung von Kosten bei Störungsmeldungen (nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln &ndash; EMVG &ndash; in Verbindung mit dem Bundesgebührengesetz &ndash; BGebG) hinsichtlich der Kostenübernahme durch Störungsverursacher bzw. Störungsmelder geregelt, und, sollte derzeit eine konkrete Regelung nicht angewendet werden bzw. ausgesetzt sein, mit welchen Kosten haben Störungsmelder nach Auskunft der Bundesnetzagentur gegenüber diesen derzeit verbindlich zu rechnen? <br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die gesetzlich vorgegebene und wie ggf. eine derzeit davon abweichende angewandte Regelung über die Kostenübernahme bei Störungsmeldungen (nach dem EMVG in Verbindung mit dem BGebG) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit auf den Schutz vor Unverträglichkeiten durch das Melden von Störungen?