Regelung zur Genehmigung von Auftritten ausländischer Regierungsmitglieder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern bevorzugt die neue Regelung zur Genehmigung von Auftritten ausländischer Regierungsmitglieder, die sich an geplanten Wahlen in dem jeweiligen Land orientiert<br /> (www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2017/170630-Rundnote-Wahlkampfauftritte.html), diejenigen Regierungen, in deren Ländern gar keine Wahlen stattfinden, wie z. B. in Eritrea?