Regelung zur Finanzierung sowjetischer Garnisonsfriedhöfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Pläne hat die Bundesregierung im weiteren Umgang mit den sowjetischen Garnisonsfriedhöfen, um zu verhindern, dass wie im Fall des Dresdener Garnisonsfriedhofs Teile eines Kulturdenkmals abgerissen bzw. eingeebnet werden, weil die Finanzierung nur für Gräber von Kriegstoten, nicht aber für in Nichtkriegszeiten Verstorbene geregelt ist, und welche rechtlichen Regelungen sind geplant?