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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-18558

Regelung zur Antragsfrist bei der Umsetzung der Altfallregelung des Aufenthaltsgesetzes

Stage otherUpdated 4mo ago

<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie ist die Aussage des Vertreters der Bundesregierung in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Januar 2009 in der Debatte zur Umsetzung der Altfallregelung des Aufenthaltsgesetzes, die Frist für die Antragstellung sei noch nicht abgelaufen, zu verstehen, vor dem Hintergrund, dass in den vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern zum EU-Richtlinienumsetzungsgesetz bzw. auch im Entwurf der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz der 1. Juli 2008 als Antragsstichtag genannt wird, und welche Regelung gilt?</span>