Regelung zum Flächenausgleich bei der Umwandlung einer Dauergrünlandfläche im DirektZahlDurchfG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die Regelung "Direktzahlungen-Durchführungsgesetz – DirektZahlDurchfG" zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 bezüglich eines notwendigen Flächenausgleichs beim Umbruch von Dauergrünland zur Nutzung mit einer Dauerkultur hinsichtlich der konkreten auszugleichenden Fläche genau zu verstehen, also in welchem Verhältnis ist die Fläche des umgebrochenen Dauergrünlands genau auszugleichen (www.gesetze-im-internet.de/direktzahldurchfg/BJNR089700014.htmlBJNR089700014BJNG000400000; www.agrarheute.com/pflanze/gruenland/so-brechen-dauergruenland-legal-um-532402)?