Regelung zu Schwerbehindertenvertretungen im Öffentlichen Dienst im Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird im Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz ein Übergangsmandat für die Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben des privaten Sektors eingeführt (Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c – § 94 SGB IX-E), aber keine Regelung für den öffentlichen Dienst vorgeschlagen, und welchen Korrekturbedarf sieht die Bundesregierung hier?