Regelung und Praxis der Entfristung befristet Beschäftigter in Jobcentern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung trotz einer "Befristungsobergrenze" von maximal 10 Prozent aktiv zur Entfristung der nach eigenen Angaben (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12000) 11,3 Prozent befristeten Beschäftigten in Jobcentern, die mit Tätigkeiten nach § 44g des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beauftragt sind, und was unternimmt sie zur Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die arbeitsmarktpolitische Daueraufgaben erledigen, aber nach § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes dennoch befristet beschäftigt sind und deren Anteil nach Personalratsangaben in einem Berliner Jobcenter sogar bei 12,6 Prozent liegt?