Regelung für "Careleaver" in der geplanten Kindergrundsicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass sie sich in ihrem Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung dagegen entschieden hat, eine Regelung für sogenannte Careleaver (junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Kinderund Jugendhilfe verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden) zu schaffen, die es ihnen ermöglicht, die geplanten finanziellen Unterstützungsleistungen zu beziehen, ohne wieder Kontakt zu den Eltern oder gar ein Zusammenleben im Elternhaus aufnehmen zu müssen, aus dem sie zuvor zu ihrem eigenen Schutz und ihrer eigenen Sicherheit herausgenommen worden sind, und welche gesetzlichen Regelungen wären aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um im Rahmen der Einführung einer Kindergrundsicherung besser auf die Bedarfe von "Careleavern" einzugehen (siehe www.bvke.de/stellungnahmen/careleaverinnen-elternunabhaengiger-bezug-der-kindergrundsicherung-24b5a4ef-1aab-4863-ae3f-c0c0d4d1f)?