Regelung des Umgangs mit "Zero-Day-Schwachstellen" und "Exploits"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie konkret sieht die Planung der Bundesregierung bei der Etablierung eines verbindlichen Vorgehens zur Regelung des "verantwortungsvollen Umgangs" mit Zero-Day-Schwachstellen und Exploits aus (vgl. Entwurf der Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2021/06/entwurf-cybersicherheitsstrategie-2021.pdf?__blob=publicationFile, S. 89 f.), und inwiefern machen sich Bundesbehörden – auch unter Berücksichtigung der Äußerungen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Thomas Haldenwang – Zero-Day-Schwachstellen derzeit zu Nutze (https://heise.de/-6047874)?