Regelung des Übergangs vom nationalen zum europäischen Brennstoffemissionshandel in den Bereichen Gebäude und Verkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie passt es zusammen, dass für die Bundesregierung laut ihrer eigenen Aussage der 30. Juni 2024 der maßgebliche Stichtag für die Regelung des Übergangs vom nationalen zum europäischen Brennstoffemissionshandel in den Bereichen Gebäude und Verkehr ist (siehe Plenarprotokoll 20/136, Seite 17160), sie nach ihrer Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes sich aber erst zum Ende des Jahres 2024 die Verpflichtung auferlegen will, einen Bericht mit einem Vorschlag für den Übergang vom nationalen zum europäischen Brennstoffemissionshandel vorzulegen?