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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-74721

Regelung des Sozialleistungsbezugs von Kindern mit getrennt lebenden Eltern

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt nach Einschätzung der Bundesregierung nach derzeitiger Rechtslage die Regelung zu den temporären Bedarfsgemeinschaften, nach der der Regelsatz von zwischen den Haushalten von getrennt lebenden Eltern wechselnden Kindern auf beide Elternteile aufgeteilt wird, nur bei den Kindern, bei denen beide Elternteile Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, oder auch bei den Kindern, bei denen nur eines der Elternteile Leistungen nach dem SGB II bezieht?<br /> <br /> Würde nach der im Kabinett vom 4. Mai 2016 beschlossenen Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch &ndash; Rechtsvereinfachung bei getrennt lebenden Eltern die Aufteilung des Regelsatzes der Kinder, die zwischen den Haushalten ihrer Eltern wechseln, auf beide Elternteile nur für die Eltern gelten, bei denen beide Elternteile Leistungen nach dem SGB II beziehen, oder auch bei den Eltern, bei denen nur eines der Elternteile Leistungen nach dem SGB II bezieht?