Regelung des künftigen EU-Datenschutzrechts in Form einer Verordnung oder als Richtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob das künftige EU-Datenschutzrecht in Form einer Verordnung statt, wie bisher, als Richtlinie geregelt werden soll, und wie hat sich die Bundesregierung diesbezüglich im Rat der Europäischen Union und gegenüber der Europäischen Kommission geäußert?