Regelung des Anspruchs auf Assistenz bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Anspruch auf Assistenz bei ehrenamtlicher Tätigkeit auf "angemessene Aufwendungen für eine notwendige […] Unterstützung aus dem familiären, befreundeten oder nachbarschaftlichen Umfeld […], soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich erbracht werden kann", beschränkt werden soll, und welche Folgen für das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung durch diese Regelung?