Regelung des Abgleichs der Rentenbezugsmitteilungen mit der Ermittlung der versäumten Abgabe einer Steuererklärung bei Rentnern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erfolgt der Abgleich der Rentenbezugsmitteilungen mit entsprechenden Steuererklärungen für die Ermittlung, inwieweit Rentner innerhalb der Vergangenheit zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren, dieser Verpflichtung aber nicht nachgekommen sind, und wie wirkt sich die geplante Rentenerhöhung in diesem Jahr auf die beschriebene Problematik aus (bitte mit Begründung)?