Regelung der Wiedereinbürgerungsansprüche der während des nationalsozialistischen Regimes emigrierten Deutschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält es die Bundesregierung für geboten, im Zuge einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes auch Regelungen hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 15. Mai 1935, das zahlreichen ins Ausland emigrierten Deutschen und ihren Abkömmlingen den Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung entzogen hatte und lediglich noch sog. Ermessenseinbürgerungen vorsah zu treffen, indem dem betroffenen Personenkreis wieder die auch vor Beginn des Naziregimes geltenden Einbürgerungsansprüche verliehen werden, und welche Position vertritt sie hinsichtlich des Problems, dass nach meiner Kenntnis die sog. Konsulatsmatrikel zahlreicher emigrierter Deutscher in den Beständen der (früheren) deutschen Konsulate im Laufe der Jahre vernichtet wurden bzw. verloren gingen?