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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-54448

Regelung der weiteren Einlagerung hochradioaktiver Stoffe im Zwischenlager Lubmin

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass weitere Stellplätze im Zwischenlager Lubmin für überwiegend hochradioaktiven Atommüll aus ursprünglich westdeutschen Atomkraftwerken genutzt werden, wie dies der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, laut Presseberichten (Ostsee-Zeitung vom 12. Juni 2013) aktuell in Erwägung zieht?<br /> <br /> Welche neuen Erkenntnisse &ndash; im Gegensatz zu den noch im April 2013 schriftlich formulierten Einwänden hinsichtlich der Bedenken zum Transport über die entsprechenden Häfen und durchzuführenden &quot;umfangreiche[n] Härtungsmaßnahmen&quot; &ndash; liegen dem Bundesumweltminister vor, die einen Positionswechsel für eine weitere Einlagerung hochradioaktiver Stoffe in Lubmin rechtfertigen (Quelle: NDR vom 11. Juni 2013, &quot;Lubmin: Mehr Castoren ins Zwischenlager Nord?&quot;)?<br /> <br /> Steht die Bundesregierung weiterhin zu der seinerzeit geschlossenen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, im Zwischenlager Lubmin nur atomare Abfälle aus den ehemaligen Atomkraftwerken der DDR (Greifswald und Lubmin) zwischenzulagern, und damit zu dem so genannten Verursacherprinzip?<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Frist für die Einlagerung hochradioaktiver Stoffe bis zum Jahr 2039 doch verlängert wird, etwa weil die Suche nach einem Endlager scheitert?