Regelung der Verwaltungskostenerstattung der Pflegeversicherung an die Krankenversicherung nach § 46 Absatz 3 SGB XI
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Hat die Bundesregierung die Regelung der Verwaltungskostenerstattung der Pflegeversicherung an die Krankenversicherung nach § 46 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) schon einmal überprüft oder ist dies in Zukunft vorgesehen, und gibt es eine aktuelle Erhebung bzw. Zahlen zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand der Krankenversicherung für die Pflegeversicherung und Überdeckungen oder Unterdeckungen aufgrund der Pauschalregelung in § 46 Absatz 3 SGB XI für einzelne Krankenkassen und für die GKV? </p> <p>Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen ab dem Jahr 2015 durch den Verwaltungsaufwand der Krankenversicherung für die Pflegeversicherung nicht zulasten der Versicherten belastet wird? </p>