Regelung der Übernahme der Investitionskosten nach § 82 SGB XI für Bezieher von Hilfe zur Pflege
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länderebene die Übernahme der Investitionskosten nach § 82 Absatz 4 SGB XI für Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zur Pflege geregelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und nach ambulantem und stationärem Bereich unterteilen)?