Regelung der November- und Dezemberhilfen für verbundene Unternehmen in mittelbarer oder unmittelbarer Trägerschaft der öffentlichen Hand
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Zahlung der November- bzw. Dezemberhilfen für verbundene Unternehmen, die sich in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft der öffentlichen Hand befinden, zu regeln, wenn nur ein Tochterunternehmen – wie beispielsweise Hallenbäder bei Stadtwerken – durch die Maßnahmen betroffen ist, und wie will sie dabei einer möglichen Ungleichbehandlung gegenüber eigenständigen Einrichtungen der gleichen Sparte entgegenwirken?