Regelung der nachträglichen Berechnung der Quellensteuer auf Stückzinsen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung die im Jahressteuergesetz 2010 beschriebene Problematik der nachträglichen Besteuerung von bisher bei einigen Bankinstituten nicht mit Quellensteuer belegten Stückzinsen regeln, und wie soll diese Regelung konkret aussehen, damit diese für die Steuerpflichtigen handhabbar ist, auch vor dem Hintergrund einer möglichen unbewussten Steuerhinterziehung durch den Steuerpflichtigen (bitte mit Begründung)?