Regelung der Luftraumüberwachung im grenznahen Gebiet des Flughafens Salzburg bei Freilassing seit Anfang 2013
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat die Bundesregierung nach dem 31. Dezember 2012 die Luftraumüberwachung im grenznahen Gebiet des Flughafens Salzburg bei Freilassing geregelt vor dem Hintergrund, dass bis zum 31. Dezember 2012 die Luftraumüberwachung dieses Gebietes durch die österreichische Firma Austro Control sichergestellt wurde?