Regelung der kommunalen Altschulden auf gesellschaftliche Einrichtungen (G-SIG: 13011419)
Aufforderung an die Bundesregierung zur Einigung mit den neuen Ländern durch Übernahme jeweils der Hälfte der o.a. Schulden, soweit diese den Kommunen zugeordnete Grundstücke betreffen, jeweils vollständige Übernahme der Schulden der Bund und Ländern zugeordneten Grundstücke, keine überproportional zu Lasten der Transfers an die neuen Länder erfolgende Refinanzierung des Bundes, interne Regelung zwischen den neuen Ländern und ihren Kommunen, Vermeidung unausgewogener Lastenverteilung zwischen den Gemeinden